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Rechtsgebiet
Gericht
Monat
Kommt es nach fehlerhafter Montage eines Moped-Hinterradmantels zu einem Unfall, muß sich der geschädigte Halter die Betriebsgefahr seines Mopeds und ein in der Nichtbeachtung des Höhenschlags liegendes Mitverschulden bei seinen Schadensersatzansprüchen gegen den Werkstattinhaber anrechnen lassen.
OLG Düsseldorf (22 U 203/95) | Datum: 12.01.1996
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