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Folgende Umstände erschüttern die Glaubwürdigkeit des vom Senat mündlich angehörten Versicherungsnehmers, dem weder Zeugen für das Abstellen noch für die Entdeckung des Verschwindens des Kfz zur Verfügung stehen, so erheblich, daß der Beweis des äußeren Bildes der Kfz-Entwendung nicht geführt ist: - Wechselnder Vortrag des Versicherungsnehmers über sein Verhalten nach dem Entdecken des Verschwindens des Kfz ohne nachvollziehbare Erklärung; - Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs unmittelbar vor der behaupteten Entwendung des versicherten Kfz ohne überzeugende Erklärung und trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten; - Wiederzulassung des versicherten Kfz in Riga/Lettland einen Tag nach der behaupteten Entwendung.
OLGReport-Düsseldorf 1997, 94 ZfS 1997, 100 r+s 1997, 50 [...]
1. Daß der Kaskoversicherer des Bestohlenen als Haftpflichtversicherer eines anderen Versicherungsnehmers von dem Unfall des gestohlenen Fahrzeugs Kenntnis erlangt, gehört nicht zum aktuellen Wissen des Versicherers im Zusammenhang mit der Regulierung des Diebstahls und steht der Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nicht entgegen. 2. Der Versicherungsnehmer, der in der von ihm unterschriebenen Schadenanzeige unübersehbar und unmißverständlich gewarnt worden ist, daß bewußt unwahre und unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dem Versicherer kein Nachteil entsteht, braucht bei ergänzenden Angaben zur Wertermittlung nicht erneut entsprechend belehrt zu werden, damit Falschangaben die Leistungsfreiheit nach sich ziehen.
OLGReport-Düsseldorf 1997, 257 VersR 1997, 1393 ZfS 1998, 180 r+s 1997, 226 [...]
Hat der mit einem Radlader auf einer Baustelle eingesetzte Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis und ist der Haftpflichtversicherer deshalb nach § 2 Abs. 2 c AKB leistungsfrei, leistungsfrei, so entfällt diese Leistungsfreiheit trotz des ausgesprochenen Verbots, öffentliche Straße zu benutzen, nicht nach § 2 Abs. 2 c Alt. 2 AKB wegen des Gebrauchs des Fahrzeugs durch einen 'unberechtigten Fahrer', wenn diesem zur Erledigung der ihm aufgetragenen Arbeit praktisch nichts anderes übrigblieb, als kurzfristig den öffentlichen Straßenraum zu benutzen.
OLGReport-Düsseldorf 1996, 277 VersR 1996, 1269 ZfS 1996, 385 [...]
1. Wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall dadurch verursacht hat, daß er mit dem versicherten Kfz 45 km/h statt erlaubter 30 km/h gefahren ist und das Gebot 'rechts vor links' verletzt hat, hat er den dabei entstandenen Unfall nicht ohne weiteres grob fahrlässig i.S.d. § 61 VVG herbeigeführt. 2. Meldet ein Vereinsmitglied, das aufgrund einer Gruppen-Sportvers. mit Kfz-Zusatzvers. Kaskoversicherungsschutz bei seinen Fahrten zum Training und zurück hat, einen Unfallschaden (dem Versicherer) erst nach einem Jahr, so ist der Versicherer nicht nach § 6 Abs. 3 VVG leistungsfrei, wenn das Bedingungswerk ausschließlich auf allgemeine Versicherungsbedingungen Bezug nimmt, die auf die Haftpflicht zugeschnitten sind (hier: § 5 Nr. 2 AHB). 3. - Wenn sich der Zeitwert des versicherten Kfz zum Unfalltag nach der Schwacke-Liste auf 16200 DM belief, - wenn das versicherte Kfz mit 42300 km erheblich weniger als die der Schwacke-Liste zugrunde gelegten 66700 km gefahren war, - wenn das versicherte Kfz mit Sonderzubehör ausgestattet war, dessen Anschaffungswert 7800 DM betragen hat, - wenn der Versicherungsnehmer das beschädigte Kfz zum Betrag von 4000 DM verkauft hat, bevor er von dem Versicherungsschutz des Kfz wußte, ist der Entschädigungsanspruch in Höhe von 16181 DM der Höhe nach begründet (§ 12 Abs. 1).
OLGReport-Düsseldorf 1997, 3 VersR 1997, 56 r+s 1996, 429 [...]