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OLG Koblenz (2 Ss 291/95) | Datum: 15.04.1996
Das Amtsgericht Mainz hat den Betroffenen am 20. März 1995 wegen einer außerorts begangenen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h zu einer erhöhten Geldbuße von 250 DM verurteilt. [...]