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BayObLG (1 St RR 71/96) | Datum: 19.07.1996
Aufgrund des Strafbefehls vom 14.6.1995, in dem eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 80 DM ausgesprochen worden war, lag dem Angeklagten folgender Sachverhalt zur Last: Der Angeklagte fuhr am 7.3.1995 gegen 22.00 [...]