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OLG Köln (19 U 4/96) | Datum: 14.06.1996
Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ausgleichsansprüche nach § 89 b HGB analog geltend. Die Klägerin war von 1932 bis zum 19.4.1990 Vertragshändlerin der Beklagten, zuletzt auf der Grundlage des Händlervertrages [...]