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Das AG muß grundsätzlich nicht deshalb von der Verwerfung des gegen einen Bußgeldbescheid eingelegten Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG Abstand nehmen, weil außer dem Betroffenen in der Hauptverhandlung auch Zeugen ausgeblieben sind.
S.a. BGH NJW 1992, 2494 ; OLG Koblenz, NZV 1994, 332 . DAR 1996, 33 [...]