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BayObLG (3 ObOWi 105/95) | Datum: 22.11.1995
Der Betroffene unterließ es grob fahrlässig, zwei Beschäftigten seiner Firma für die Erledigung von Arbeiten auf einem Dach geeignete Absturzsicherungsmittel mitzugeben und sie zu deren Benutzung anzuhalten. [...]