Sortieren nach
1. Bei Straßenbauarbeiten (hier: Herstellen von Parkbuchten), durch die keine wesentlich größeren Niveauunterschiede geschaffen werden, als sie Bordsteine gewöhnlich darstellen, kann gegenüber. Passanten allein in der Kennzeichnung der Baustelle 'nur' mit Flatterband keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Tiefbauunternehmers gesehen werden. 2. Daß ein rot-weißes Flatterband eine Baustelle kennzeichnet und daß ein so markierter Bereich nicht betreten werden soll, entspricht dem Wissens- und Erfahrungsstand einer achtjährigen Schülerin.
S.a. OLG Köln VersR 1995, 720 . OLGReport-Düsseldorf 1995, 287 VersR 1996, 1166 [...]