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- Wenn die klagende Versicherungsnehmerin als Leasingnehmerin eine Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, die als Fremdversicherung nach 74 VVG zugunsten des Leasinggebers aufzufassen ist, und - wenn die Versicherungsnehmerin als GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist, nachdem zuvor die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, kann der Wiederherstellung- bzw. Wiederbeschaffungsvorbehalt des § 13 Nr. 10 AKB nicht erfüllt werden.
DRsp IV(408)190Nr. 4a KTS 1996, 382 MDR 1996, 525 NJW-RR 1996, 1375 ZfS 1997, 23 r+s 1996, 127 [...]
Zur Höhe des Stundensatzes gem. § 3 Abs. 2 ZSEG bei einem Sachverständigen, der mit der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen beauftragt war und ohne Erstattung eines entsprechenden Gutachtens nur an der Hauptverhandlung teilgenommen hat.
Das OLG hat den Stundensatz auf 85 DM festgesetzt. MDR 1995, 1267 MDR 1995,1267 ZfS 1996, 31 [...]