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OLG Hamm (9 U 168/94) | Datum: 31.01.1995
Das vom Kl. nach dem Unfall eingeholte TÜV-Gutachten wies Reparaturkosten in Höhe von 3.468,33 DM und eine Wertminderung in Höhe von 200 DM aus. Der Kl. ließ das Fahrzeug anschließend bei der Fa. W. reparieren, die [...]