Sortieren nach
Überläßt ein KfzÄHändler dem Käufer ein Fahrzeug, das für die Überführungsfahrt mit einem roten Nummernschild versehen ist, hat er den nach dem Bestehen von Kaskoversicherungsschutz fragenden Käufer ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der Kaskoschutz nur für die Überführungsfahrt, nicht aber für andere Fahrten mit dem Fahrzeug besteht.
OLGR 1995, 256 OLGReport-Frankfurt 1995, 256 VersR 1997, 1107 ZfS 1996, 57 [...]
1. Die Kosten eines Versicherungsnehmer, der in einem gegen ihn und seinen Haftpflichtversicherer geführten Prozeß einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat, sind zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO; ZPO; seine gem. § 7 II AKB bestehende Pflicht als Versicherungsnehmer, die Führung des Rechtsstreits dem Versicherer zu überlassen, betrifft nur das Innenverhältnis der beiden Beklagten zueinander, nicht aber das Prozeßrechtsverhältnis zum Kläger. 2. Ein außergerichtlicher Vergleich des Haftpflichtversicherers mit dem Kläger, dem zufolge keine Kostenanträge gestellt werden sollten, stellt in bezug auf den mitbeklagten Versicherungsnehmer einen Vertrag zu Lasten eines Dritten dar, so daß er insoweit unwirksam ist.
NJW 1995, 2997 NJWÄRR 1995, 1116 VersR 1996, 387 ZfS 1996, 31 [...]