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BGH (1 StR 327/95) | Datum: 27.07.1995
Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Nötigung in fünfhundert tateinheitlich begangenen Fällen zu Jugendstrafen von sechs beziehungsweise acht Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die [...]