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Eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung, gegen die wegen des durch ein früher versichertes Kfz in Polen verursachtes Schadensereignis ein Direktanspruch besteht, ist leistungsfrei, wenn das Versicherungsverhältnis krank ist und sie dementsprechend nur subsidiär nach einer polnischen Versicherung haftet.
NJW-RR 1996, 1179 OLGReport-München 1995, 230 ZfS 1997, 10 [...]
Sind in einem Kfz-Haftpflichtprozeß der Fahrzeughalter und der Versicherer verklagt und werden beide durch einen gemäß § 7 II AKB bestellten gemeinschaftlichen Prozeßbevollmächtigten vertreten, so sind grundsätzlich die Mehrkosten nicht erstattungsfähig, die dadurch entstehen, daß der Fahrzeughalter einen eigenen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Widerklage beauftragt.
MDR 1995, 474 OLGReport-Düsseldorf 1995, 124 ZfS 1995, 271 [...]