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Derjenige, der vorsätzlich trotz Rotlichts einer Fußgängerampel weiterfährt und mit einem Linksabbieger zusammenstößt, kann sich nicht darauf berufen, der Unfallgegner habe nicht auf das Rotlicht der Fußgängerampel vertrauen und nach links Abbiegen dürfen, weil er auch mit einem groben Verkehrsverstoß habe rechnen müssen. Vielmehr tritt bei dieser Verkehrslage die Betriebsgefahr des Linksabbiegers gegenüber dem schuldhaften Verhalten des Vorfahrtberechtigten zurück.
S.a. BGH VersR 1992, 701 zu Rotlicht einer Fußgängerampel. SP 1995, 194 [...]
Legt der Kl gegen ein Grundurteil, das die Klageanträge zu 30 % dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, Berufung ein, um eine höhere Haftungsquote zu erreichen, und hat er damit zu weiteren 20 % Erfolg, so liegt in Höhe dieser 20 % eine Zurückverweisung i.S.d. § 15 BRAGO vor.
Anm. Madert in AGS 1995, 63 . AGS 1995, 63 JurBüro 1996, 135 ZfS 1995, 350 [...]
An die Sicherheit der Spielgeräte eines Kinderspielplatzes sind besonders strenge Anforderungen zu stellen; die Benutzer sind jedoch nur vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche, bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Spielgeräte vorhandene Risiko hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind.
S.a. LG Aachen VersR 1992, 513 mit Anm. Gaisbauer VersR 1992, 895 . VersR 1996, 1386 [...]