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Zum Nachweis einer HWS-Verletzung bei Heckaufprall.

AG Traunstein (311 C 191/95) | Datum: 14.11.1995

SP 1996, 204 [...]

1. Einen KfzÄSchlüssel für einen Zeitraum von ca. 1 1/2 Monaten im Handschuhfach aufzubewahren, reicht, zumal bei einem Cabriolet, aus, grobe Fahrlässigkeit zu bejahen. 2. Es unterliegt keinen ernsthaften Zweifeln, daß der bei Abschluß einer KraftfahrtÄFahrzeugvers. im Hinblick auf die Gefahr des KfzÄDiebstahls vorausgesetzte Sicherheitsstandard auch zum Inhalt hat, daß keine KfzÄSchlüssel im Kfz aufbewahrt werden. 3. Ä Wenn der Versicherungsnehmer einen KfzÄSchlüssel im Handschuhfach des vers. Kfz aufbewahrt hat, Ä wenn ein OriginalÄKfzÄSchlüssel im Zündschloß steckte, als das Kfz wenige Tage nach seiner Entwendung bei einem Verkehrsunfall in Polen sichergestellt worden ist, muß davon ausgegangen werden, daß der Täter das Kfz unter Verwendung des im Handschuhfach deponierten und dort von ihm vorgefundenen Originalschlüssels gestohlen hat, es sei denn, es lägen zweifelsfreie gegenteilige Spuren vor, etwa kurzgeschlossene Zündkabel oder Schäden am Lenkschloß. Für diesen Fall müßte man annehmen, daß der Täter den Schlüssel im Handschuhfach erst später gefunden hatte. 4. Ä Wenn das versicherte Kfz bei einem Verkehrsunfall in Polen sichergestellt worden ist und der Versicherungsnehmer dem Versicherer dazu erklärt hat, ein unbekannter Dieb habe den Unfall in Polen verursacht, Äwenn der Versicherer die Versicherungsleistung für den behaupteten KfzÄDiebstahl wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des behaupteten KfzÄDiebstahls abgelehnt und außerdem vorgetragen hat, der Dieb sei im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer gefahren, und Ä wenn sich der Versicherungsnehmer danach hilfsweise den Vortrag des Versicherers hinsichtlich des Einvernehmens mit dem Dieb zu eigen gemacht hat und für diesen Fall Entschädigung wegen des Unfallschadens aus der FahrzeugÄVollvers. geltend macht, ist der Versicherer für den Unfallschaden wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 V Abs. 4, § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG leistungsfrei, da der

OLG Köln (9 U 8/95) | Datum: 07.11.1995

S.a. OLG Köln VersR 1995, 1438 ; OLG Nürnberg VersR 1994, 1417 . SP 1996, 59 VersR 1996, 1360 r+s 1996, 14 [...]

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