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Rechtsgebiet
Gericht
Bei einem Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel ist ein Fahrverbot auch bei einem vorsätzlichen Überfahren der Lichtzeichenanlage, nachdem diese bereits 12 Sekunden Rotlicht anzeigte, nicht geboten, wenn diese ausschließlich zur Regelung des Verkehrs in einen nur einspurig befahrbaren Baustellenbereich eingerichtet wurde und es zu einer Gefährdung des Gegenverkehrs nicht gekommen ist.
BayObLG (2 ObOWi 672/95) | Datum: 20.10.1995
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