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1. In der Rspr. ist eine Aufwärtsentwicklung der bei Querschnittslähmungen zugesprochenen Schmerzensgelder zu verzeichnen. Eine weitere generelle Anhebung würde sich aber auch auf diejenigen für leichtere Verletzungen auswirken und im Ergebnis zu einer nicht mehr vertretbaren Belastung der Versichertengemeinschaft führen. 2. Bei einer Querschnittslähmung mittleren Schweregrades (Paraplegie sub D 6/7) ist ein Schmerzensgeld von 350000 DM angemessen.
S.a. OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1990, 990 . r+s 1996, 310 [...]
1. Der Senat bekräftigt seine Rechtsprechung (VersR 1993, 1333 u.a.), wonach nur aufgrund einer Gesamtbetrachtung auch für sich allein genommen noch nicht voll beweiskräftiger Umstände zutreffend entschieden werden kann, ob ein Verkehrsunfall 'gestellt' worden ist. 2. Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung spricht es für einen 'gestellten' Unfall, daß ein vom Kl. herangezogener Sachverständiger das Unfallfahrzeug als bisher unfallfrei bezeichnet hat, obwohl er erst 2 Monate vorher an demselben Fahrzeug nach einem Unfall, in den ebenfalls der Kl. verwickelt war, Schäden begutachtet hatte. Dies gilt um so mehr, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, daß ein erheblicher Teil der geltend gemachten Schäden mit dem vom Kl. geschilderten Unfallhergang nicht in Einklang zu bringen ist.
S.a. OLG Hamm VersR 1993, 1418 ; OLG Karlsruhe VRS 38, 132. VRS 90, 23 [...]