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Der Nachweis, daß ein bei einem Unfall erlittenes HWS-Schleudertrauma zu einem Dauerschaden geführt hat, ist trotz der Beweiserleichterungen des § 287 ZPO nicht erbracht, wenn die unfallabhängige Entstehung der behaupteten Beschwerden nicht wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung (im Anschluß an Senat r+s 1994, 98 = DAR 1994, 155 = NZV 1994, 189 = OLGR Hamm 1994, 50).
nicht rechtskräftig OLGReport-Hamm 1995, 211 r+s 1994, 379 [...]