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»1. Die Bestimmungen über die Klageänderung finden auf die Parteierweiterung auf Beklagtenseite im Berufungsrechtszug keine Anwendung. Zur Rechtsmißbräuchlichkeit der Zustimmungsverweigerung der Neubeklagten (hier: von den Altbeklagten gesetzlich vertretene Gesellschaften). 2. Der Anwalt ist auch gegenüber ausländischen Mandanten, die ihn mit Hilfeleistungen beim Ankauf eines deutschen Unternehmens beauftragen, nicht verpflichtet, ungefragt auf seine voraussichtlich entstehenden Gebühren hinzuweisen, sofern für ihn nicht erkennbar wurde, daß seine Auftraggeber von falschen Voraussetzungen (hier: Zeithonorar) ausgegangen sind.«
Eingesandt vom 17. Zivilsenat des OLG Köln. OLGReport-Köln 1994, 282 ZfS 1994, 462 [...]
1. Ist im Falle einer kurzfristigen Urlaubs-Kaskovers. das Lastschrifteinzugsverfahren in bezug auf die Versicherungsprämie vereinbart, dann entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer auf seinem Konto keine ausreichende Deckung für die Abbuchung der Erst- und Einmalprämie vorhält. 2. In der Urlaubs-Kaskovers. verliert der Versicherungsnehmer, der auf seinem Konto keine Deckung für die Abbuchung der Erst- und Einmalprämie im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens bereithält, seinen Versicherungsschutz auch dann, wenn der Kl. nur im Antragsformular über die Folgen der Prämiennichtzahlung belehrt worden ist, wenn ihm der bevorstehende Prämieneinzug nicht gesondert angekündigt worden ist und ohne daß er noch einmal gesondert gemahnt werden muß. 3. Wegen der Besonderheiten der Urlaubs-Kaskovers. kann der Versicherer bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht darauf verwiesen werden, sich durch Aufrechnung mit den Kaskoversicherungsansprüchen wegen seiner Erst- und Einmalprämienansprüche zu befriedigen.
S.a. BGH r+s 1985, 184 = NJW 1985, 2478 ZfS 1995, 303 r+s 1995, 201 [...]