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OLG Hamm (6 U 173/93) | Datum: 13.01.1994
Der Kl. steht entgegen ihrer Ansicht für die Zeit der Reparaturdauer von zehn Tagen keine Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie hat jedoch Anspruch auf Ersatz von Vorhaltekosten in Höhe von insgesamt 154,10 DM (10 Tage [...]
OLG Hamm (6 U 236/93) | Datum: 24.11.1994
Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 11. Oktober 1993 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen im Feststellungsausspruch abgeändert und wie [...]