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OLG Nürnberg (4 U 256/94) | Datum: 20.04.1994
Die Berufung des Klägers ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie nur zum geringen Teil Erfolg, nämlich, soweit dem Kläger ein Verzugsschaden in Höhe von 4 % für [...]