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OLG Düsseldorf (1 Ws 836/94) | Datum: 28.10.1994
Wegen unentschuldigten Ausbleibens im Hauptverhandlungstermin am 7. Februar 1994 hatte die Strafkammer der Nebenklägerin und Zeugin Silvia H. ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,-- DM - ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft [...]