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1. Bei der Berechnung der Gebrauchsvorteile eines Wohnmobils im Falle der Wandelung eines Kaufvertrages darf nicht allein auf die Laufleistung des Wohnmobils während der Besitzzeit des Käufers abgestellt werden. Da Wohnmobile auch während der Standzeiten benutzt werden, ist bei der Bemessung der Gebrauchsvorteile auf die voraussichtliche Lebensdauer des Fahrzeugs abzustellen. 2. Die Gebrauchsvorteile sind um die Aufwendungen für die Unterstellung des Fahrzeuges zu vermindern, da sie gewöhnliche Erhaltungskosten gem. § 994 BGB sind.
NZV 1995, 69 OLGR 1995, 83 OLGReport-Düsseldorf 1995, 83 ZfS 1995, 217 [...]