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BayObLG (3 ObOWi 63/94) | Datum: 28.07.1994
Das Amtsgericht verurteilte die Betroffene durch Urteil vom 22.3.1993 wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum zu einer Geldbuße von 5.000 DM. Der Verteidiger der Betroffenen, dem Vollmacht zu Protokoll [...]