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Hat der Versicherungsnehmer zunächst an einer ihm Rotlicht zeigenden Ampel angehalten, ist er aber dann aufgrund einer Fehlreaktion trotz fortbestehenden Rotlichts wieder angefahren, so hat er den Versicherungsfall nur dann nicht grob fahrlässig herbeigeführt, wenn Umstände vorliegen, die die Fehlreaktion des Wiederanfahrens entgegen dem weiterhin Halt gebietenden Rotlicht zumindest nachvollziehbar erklärbar machen.
Vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 1994, 211 ; OLG Hamburg VersR 1994, 211 . VersR 1995, 92 [...]
1. Der Bruder des Versicherungsnehmers ist dessen Repräsentant, wenn ihm als Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeugs in vollem Umfang die Betreuung der versicherten Sache oblag. 2. Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, es seien nicht alle Schlüssel beim Fahrzeugkauf übergeben worden, und wenn der Repräsentant des Versicherungsnehmers bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten verurteilt wurde.
S.a. BGH VVGE § 6 Nr. 22. VersR 1996, 840 ZfS 1996, 341 [...]