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BGH (IV ZB 6/94) | Datum: 15.06.1994
I. Durch Versäumnisurteil vom 27. Mai 1993 ist der Beklagte verurteilt worden, insgesamt 164.520 DM Krankentagegeld, das er in der Zeit von Mai bis November 1988 erhalten hatte, an die Klägerin zurückzuzahlen. Dieses [...]