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AG Herne (2 C 649/93) | Datum: 10.06.1994
Nach LG Karlsruhe SP 1994, 106 keine Haftung des Geradeausfahrers gegenüber dem Linksabbieger trotz überhöhter Geschwindigkeit - min. 63 km/h statt erlaubter 60 km/h -, wenn nicht nachgewiesen ist, daß der Unfall bei [...]