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OLG Köln (5 U 2/94) | Datum: 10.03.1994
Die nach §§ 511 , 511 a ZPO statthafte Berufung, mit der der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes von mindestens 10.000 DM nebst Zinsen erstrebt, ist form- und fristgerecht [...]