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OLG Hamm (1 Ws 8/94) | Datum: 03.02.1994
Dem Angeklagten war gemäß § 329 Abs. 3 StPO i.V.m. §§ 44 ,45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Hauptverhandlung zu bewilligen, weil er in der Beschwerdeinstanz glaubhaft gemacht hat, [...]