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OLG Düsseldorf (22 U 170/93) | Datum: 18.02.1994
Die zulässige Berufung, mit der sich der Beklagte nicht mehr gegen die Haftung dem Grunde nach aus § 833 BGB wendet, sondern nur Berücksichtigung eines hälftigen Mitverursachungsbeitrages des Klägers begehrt, hat in [...]