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1. Im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis gelten für die Beurteilung der charakterlichen Eignung eines alkoholauffälligen Kraftfahrers zum Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 bzw. 32 km/h grundsätzlich keine geringeren Anforderungen als in bezug auf das Führen sonstiger Kraftfahrzeuge. 2.Zur Bindung der Verkehrsbehörde im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis an strafgerichtliche Eignungsbeurteilungen.
Vorinstanz: VG Stuttgart, VRS 86, 217 VerkMitt 1994, 8 [...]
1. Die den Gewerbeaufsichtsämtern übertragene Aufsicht (§ 4 FPersG) über die Ausführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 (Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr) und Nr. 3821/85 (Kontrollgerät im Straßenverkehr) umfaßt auch die Befugnis dieser Behörden, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnungen durch Anordnung im Einzelfall sicherzustellen. Eines Rückgriffs auf die polizeiliche Generalklausel bedarf es deshalb insoweit nicht. 2. Ein Pkw-Kombi muß, auch wenn er nach seiner Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt ist, bis zu neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern, mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein und betrieben werden, wenn er im Einzelfall zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird und das zulässige Gesamtgewicht einschließlich des verwendeten Anhängers 3,5 t übersteigt.
DAR 1994, 41 VRS 86, 228 VerkMitt 1993, 79 ZfS 1993, 395 [...]
Das bei dem Transport gefährlicher Güter nach Anlage B zur GGVS Rdnr. 10374 zu beachtende Rauchverbot gilt auch im Führerhaus des für Gefahrguttransporte eingesetzten Lkw, und zwar unabhängig davon, ob zwischen dem Führerhaus und der Ladefläche eine unmittelbare Verbindung besteht oder nicht.
BRS 86, 207 NZV 1994, 81 VRS 86, 207 VerkMitt 1994, 19 [...]