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Das bei dem Transport gefährlicher Güter nach Anlage B zur GGVS Rdnr. 10374 zu beachtende Rauchverbot gilt auch im Führerhaus des für Gefahrguttransporte eingesetzten Lkw, und zwar unabhängig davon, ob zwischen dem Führerhaus und der Ladefläche eine unmittelbare Verbindung besteht oder nicht.
BRS 86, 207 NZV 1994, 81 VRS 86, 207 VerkMitt 1994, 19 [...]
»Im Falle der Zuwiderhandlung gegen § 24 a StVG hängt die Anordnung des (Regel-)Fahrverbots nicht von der Feststellung einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung ab. Daß der Betroffene nicht vorbelastet ist und sein Blutalkoholgehalt den Grenzwert von 0,8 o/oo nur geringfügig überschritten hat (hier: um 0,02 o/oo), rechtfertigt es nicht, von der Verhängung des Regelfahrverbots abzusehen. Dasselbe gilt für den Umstand einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer (hier: 13 1/2 Monate).«
DAR 1993, 167 DAR 1993, 479 NZV 1993, 489 (Ls) VRS 85, 454 [...]