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Rechtsgebiet
Gericht
1. Ein Fahrverbot darf nur neben, nicht allein anstelle einer Geldbuße angeordnet werden. 2. Das Fehlen vorgeschriebener Urteilsgründe macht eine umfassende Überprüfung auf sachlich rechtliche Fehler unmöglich und führt deshalb zur Urteilsaufhebung.
OLG Düsseldorf (2 Ss (OWi) 268/93 - (OWi) 75/93 II) | Datum: 10.09.1993
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