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Das bei dem Transport gefährlicher Güter nach Anlage B zur GGVS Rdnr. 10374 zu beachtende Rauchverbot gilt auch im Führerhaus des für Gefahrguttransporte eingesetzten Lkw, und zwar unabhängig davon, ob zwischen dem Führerhaus und der Ladefläche eine unmittelbare Verbindung besteht oder nicht.
BRS 86, 207 NZV 1994, 81 VRS 86, 207 VerkMitt 1994, 19 [...]
1. Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine in einer verkehrsberuhigten Zone auf der Fahrbahn angebrachte Bodenschwelle aus Kautschuk-Gummi mit einer Höhe von 6 cm nicht mit Aussparungen für die Durchfahrt von Zweirädern versehen ist. 2. Ein Mindestabstand von 1 m zwischen dem seitlichen abgeflachten Ende einer solchen Schwelle und dem Bordstein ist nicht erforderlich (Abgrenzung zu OLG Hamm NJW 1990, 2473). (Eingesandt vom 7. Zivilsenat des OLG Köln.)
BRS 86, 163 MDR 1994, 41 NJW 1994, 1417 OLGReport-Köln 1993, 336 [...]