Sortieren nach
1. Der Versicherer, der den Unfallgeschädigten im Rahmen der Schadensabwicklung darauf hinweist, daß der von einem Autovermieter in Rechnung gestellte Mietpreis für den Unfallersatzwagen deutlich über den Preisen der gültigen HUK-Empfehlungen liege, handelt nicht zu Wettbewerbszwecken, sondern in berechtigter Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers. 2. Weist der Versicherer den Geschädigten im Rahmen der Schadensabwicklung daraufhin, welchen Aufklärungspflichten ein Autovermieter gegenüber seinen Kunden nach einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung unterliegt, so liegt hierin kein Handeln zu Wettbewerbszwecken. 3. Dem Autovermieter stehen wegen der von dem Versicherer gewählten Methode der Schadensregulierung keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche zu.
Vgl. hierzu auch Möller/Durst VersR 1993, 1070. VersR 1993, 1346 [...]
Bei einer Blutalkoholbestimmung durch Einzelmessungen nach der Gc- und der ADH-Methode führt ein Mittelwert von 1,1 o/oo nur dann zur Annahme absoluter Fahrunsicherheit, wenn die 'Standardabweichung' nicht mehr als 0,03 o/oo beträgt. Anderenfalls gilt ein Grenzwert von 1,15 o/oo.
Hinweis: Anmerkung Kaun NZV 1994, 45 NZV 1994, 45 VRS 86, 115 [...]