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Soll dem Autoverkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung auf Antrag des Käufers verboten werden, das Fahrzeug an einen Dritten zu übertragen, so bemißt sich der Streitwert nicht nach dem möglichen Veräußerungsgewinn des Käufers, sondern nach dem Wert des Pkw (einstweilige Verfügung = 1/3).
AGS 1994, 50 AnwBl 1994, 368 JurBüro 1994, 738 MDR 1994, 737 VRS 87, 113 VersR 1995, 75 [...]
Bei einer Blutalkoholbestimmung durch Einzelmessungen nach der Gc- und der ADH-Methode führt ein Mittelwert von 1,1 o/oo nur dann zur Annahme absoluter Fahrunsicherheit, wenn die 'Standardabweichung' nicht mehr als 0,03 o/oo beträgt. Anderenfalls gilt ein Grenzwert von 1,15 o/oo.
Hinweis: Anmerkung Kaun NZV 1994, 45 NZV 1994, 45 VRS 86, 115 [...]