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Ein bedeutender Sachschaden i.S. der §§ 69 Abs. 1 Nr. 3, 142 StGB ist ab einer Schadenshöhe von 1.800 DM (einschließlich Abschleppkosten sowie Mehrwertsteuer bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten, jedoch ohne Berücksichtigung von Gutachter-, Anwalts- und Mietwagenkosten sowie Verdienstausfall) anzunehmen.
MDR 1993, 667 NZV 1993, 326 StV 1993, 529 VRS 84, 331 VRS 85, 331 [...]
1. Das Abbiegen von der Fahrbahn ist eine Parktasche/Parkbox ist kein - der gesteigerten Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO unterliegendes - Abbiegen in ein Grundstück. 2. Eine analoge Anwendung kommt im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht in Betracht.
DAR 1993, 479 DAR 1993, 479 (Ls) DRsp II(286)249c NZV 1993, 360 VRS 85, 458 [...]