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OLG Nürnberg (8 U 2458/92) | Datum: 28.01.1993
Die Berufung des Klägers ist zulässig. Sie ist statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 511 ff. ZPO . In der Sache selbst hat das Rechtsmittel mit Ausnahme des Zinsanspruchs vollen Erfolg. [...]