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Fährt der VN trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h mit etwa 85 km/h in einen Kurvenbereich hinein, so handelt er gleichwohl nicht grob fahrlässig, wenn nicht auszuschließen ist, daß er durch ein plötzlich auftauchendes Verkehrshindernis (hier: Wildwechsel) abgelenkt worden ist.
Vgl. dazu auch OLG Nürnberg VersR 1993, 603 NZV 1993, 437 VersR 1994, 42 [...]
Der VN verletzt seine Aufklärungsobliegenheit mit der Folge der Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn er Fragen des Versicherers nach dem Unfallhergang trotz wiederholter Aufforderung deswegen nicht beantwortet, weil er abwarten will, bis sein Anwalt die Ermittlungsakten eingesehen hat.
NJW-RR 1993, 738 NZV 1993, 439 OLGReport-Düsseldorf 1993, 166 VersR 1994, 41 [...]
1. Es obliegt dem Sicherungspflichtigen, in regelmäßigen Abständen Straßenbäume daraufhin zu untersuchen, ob von ihnen Gefahren für den Verkehr ausgehen können, z.B. infolge mangelnder Standfestigkeit oder durch Äste, die herabzufallen drohen. 2. Die Untersuchungspflicht beschränkt sich bei Fehlen besonderer Verdachtsmomente auf eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung vom Boden aus. Weitergehende Maßnahmen sind dann geboten, wenn verdächtige Umstände erkennbar sind. Zu den 'weiteren Maßnahmen', die nur beim Vorliegen verdächtiger Umstände geboten sind, gehört u.a. auch der Einsatz eines Hubwagens, weil er mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist.
DAR 1993, 351 NZV 1993, 434 OLGReport-Köln 1993, 115 VersR 1993, 989 [...]