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Fährt der VN trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h mit etwa 85 km/h in einen Kurvenbereich hinein, so handelt er gleichwohl nicht grob fahrlässig, wenn nicht auszuschließen ist, daß er durch ein plötzlich auftauchendes Verkehrshindernis (hier: Wildwechsel) abgelenkt worden ist.
Vgl. dazu auch OLG Nürnberg VersR 1993, 603 NZV 1993, 437 VersR 1994, 42 [...]
1. Der Versicherungsnehmer muß sich den Verstoß seines Prozeßbevollmächtigten gegen § 15 ARB wie einen eigenen Verstoß zurechnen lassen. 2. Der Versicherer wird gem. § 15 Abs. 2 ARB von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten des Versicherungsnehmers dazu führt, daß der Streitwert eines Arbeitsgerichtsverfahrens - zu Unrecht - vom Arbeitsgericht erhöht wird. 3. Ein eigener Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die aus § 15 Abs. 1 d cc ARB folgende Obliegenheit kann darin liegen, daß er gegen einen fehlerhaften Streitwertbeschluß nicht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 10 BRAGO Beschwerde erhoben hat.
Vgl. dazu auch OLG Nürnberg VersR 1992, 1511: AG Unna VersR 1993, 739 VersR 1993, 1519 [...]
1. Es obliegt dem Sicherungspflichtigen, in regelmäßigen Abständen Straßenbäume daraufhin zu untersuchen, ob von ihnen Gefahren für den Verkehr ausgehen können, z.B. infolge mangelnder Standfestigkeit oder durch Äste, die herabzufallen drohen. 2. Die Untersuchungspflicht beschränkt sich bei Fehlen besonderer Verdachtsmomente auf eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung vom Boden aus. Weitergehende Maßnahmen sind dann geboten, wenn verdächtige Umstände erkennbar sind. Zu den 'weiteren Maßnahmen', die nur beim Vorliegen verdächtiger Umstände geboten sind, gehört u.a. auch der Einsatz eines Hubwagens, weil er mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist.
DAR 1993, 351 NZV 1993, 434 OLGReport-Köln 1993, 115 VersR 1993, 989 [...]