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OLG Hamm (9 U 220/89) | Datum: 30.06.1992
»Die Bekl. hat durch das Aufbringen der bis 7,3 cm hohen Bodenschwellen die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ...). Der BGH hat in seinem Revisionsurteil (NJW [...]