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OLG Düsseldorf (18 U 202/92) | Datum: 03.12.1992
»Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit obliegt den damit befaßten Körperschaften (hier: einer Gemeinde) nach § 9 a StrWG NW als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit. Für den Umfang und die Intensität der [...]