Sortieren nach
Die Zustellung ist nicht mehr 'demnächst' i.S.d. § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt, wenn die anwaltlich vertretene Partei, die die Klagefrist des § 13 Abs. 1 S. 2 StrEG zu wahren hat, dadurch zu einer Zustellungsverzögerung beiträgt, daß sie gegen den Prozeßkostenhilfe verweigernden Beschluß erst nach fast vier Wochen Beschwerde einlegt.
MDR 1993, 385 OLGReport-Hamm 1993, 16 VersR 1993, 1423 [...]
Eine Vergleichsgebühr fällt nicht an, wenn sich der Bekl. nach der Rücknahme der Klage darauf beschränkt, der Klagerücknahme zuzustimmen. Dies gilt auch, wenn die Klagerücknahme mit einem Verzicht auf den Klageanspruch verbunden ist und der Bekl. auch hiermit sein Verständnis erklärt.
Vgl. AG Grünstadt ZfS 1993, 172 MDR 1993, 87 ZfS 1993, 172 [...]