Sortieren nach
Die Annahme der Fahrlässigkeit eines Kraftfahrzeugführers bei Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts und/oder der zulässigen Achslast erfordert deshalb die Feststellung besonderer, auf die Überladung hinweisender Umstände. Solche können u.a.sein: Durchbiegen der Federn, verlangsamtes Anzugs- und Steigungsvermögen des Kraftfahrzeugs, geminderte Bremsverzögerung, Änderung des Lenkverhaltens. Auch Höhe, Umfang und Art der Ladung können auf ein mögliches Überschreiten der zulässigen Gewichte hinweisen.
Mit Anmerkung Berr DAR 1993, 106 DAR 1993, 105 VRS 83, 384 [...]
1. Der Versicherer wird gem. § 7 V Abs. 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Nachtrunk die exakte Feststellung der Blutalkoholkonzentration zur Unfallzeit verhindert. 2. Das gleiche gilt, wenn sich der Versicherungsnehmer unter Verstoß gegen § 142 StGB vom Unfallort entfernt und dann für mehrere Stunden nicht auffindbar ist.
Vgl. dazu auch OLG Hamm VersR 1992, 691 ; OLG Karlsruhe VersR 1992, 691 VersR 1993, 1141 [...]