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BGH (VI ZR 230/91) | Datum: 26.05.1992
d. »Außer dem Zeitablauf ist es für die Annahme der Verwirkung erforderlich, daß sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser [...]