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DM 16000 unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 für Mann aus Verkehrssicherungspflichtverletzung (Schrottplatz) wegen offener drittgradiger Unterschenkeltrümmerfraktur rechts und handtellergroßer, flächenhaft zerfetzter Wunde an der Außenseite des rechten Unterschenkels mit hervorquellender Muskulatur. 3maliger stationärer Aufenthalt von 58, 7 und 29 Tagen. Bei dem ersten stationärer Aufenthalt trat eine Lungenembolie auf mit der Folge einer längerfristigen Marcumartherapie und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen und Blutentnahme zur Kontrolle der Gerinnungsfähigkeit des Blutes. Hauttransplantation am rechten Unterschenkel. Der letzte Krankenhausaufenthalt von 29 Tagen diente zur Hälfte der Behandlung der Unfallfolgen. Insgesamt 7 Monate und 2 Wochen AU. Nachfolgend spontane Wunde am rechten Unterschenkel mit kleinem Knochensequester. Dauerschäden: Seitliche Fehlstellung des Unterschenkels im Sinne einer O-Stellung, deutliche Muskelminderung des rechten Beines, Verkürzung des rechten Unterschenkels um 1 cm, eine enggradig eingeschränkte Beweglichkeit des rechten oberen und unteren Sprunggelenks, Blutumlaufstörungen des rechten Unterschenkels und Sprunggelenks sowie Schmerzen im Bruchbereich bei Wetterumschwüngen. Dauer-MdE 25 %.
Vorinstanz: LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 494/89 DfS Nr. 1993/2255 [...]