Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (5 StR 618/91) | Datum: 14.01.1992
Der Angekl. entwich aus der Strafhaft in der JVA Berlin-Tegel. Er wußte, daß er von Justizvollzugsbediensteten verfolgt wurde, und rechnete mit deren Schußwaffengebrauch. In Sichtweite seiner Verfolger faßte er den [...]