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Die Hemmung infolge der Anmeldung des Direktanspruchs eintretende Verjährung der Ersatzansprüche dauert gem. § 3 Nr. 3 Satz 3 bis PflVG zum Eingang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers, wobei unter 'Entscheidung' nicht nur die negative Entscheidung, also die Ablehnung, sondern auch das positive Anerkenntnis zu verstehen ist.
DAR 1992, 59 NZV 1992, 283 SP 1992, 125 VRS 82, 105 VersR 1992, 606 r+s 1992, 5 [...]
1. Auch wenn ein Kraftfahrer von einem anderen Kraftfahrer ein Winkzeichen erhalten hat, muß er gleichwohl den bevorrechtigten Verkehr beachten und darf sich auch nur soweit in eine Vorfahrtsstraße hineintasten, bis er sich selbst einen Überblick verschaffen kann. 2. Zum Mißverständnis im Zusammenhang mit dem Winkzeichen eines Verkehrsteilnehmers.
Vorinstanz: LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 5646/89 [...]