Sortieren nach
Von der Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG ist abzusehen, wenn es für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt; dies ist der Fall, wenn der Betroffene den Arbeitsplatz verlieren würde oder ihn sich nur durch wirtschaftlich sinnlose Maßnahmen während der Dauer des Fahrverbots erhalten könnte.
S.a. BayObLG ZfS 1991, 430. NZV 1991, 436 ZfS 1992, 105 [...]