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BGH (IV ZR 204/90) | Datum: 18.12.1991
b. »Die Wildschadenklausel des § 12 Nr. 1 I d AKB ... lautet: »Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung ... des Fahrzeugs ... durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild«. ... [...]